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Fächer und Schultypen
Die vom Fachbereich betreuten Fächer werden in der Berufsschule (Abt. I) und Fachoberschule (Abt. III) unterrichtet. Einzelheiten über Unterrichtsfächer und Stundenkontingente sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.
Legende: BS: Berufsschule DQ:Doppelt qualifizierte Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten FAB: Fachangestellte für Bürokommunikation VFA: Verwaltungsfachangestellte FOS: Fachoberschule, Verwaltungsklassen HKR: Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ÖR: Öffentliches Recht ÖVR: Öffentliche Verwaltung und Rechtsanwendung VK: Verwaltungskunde
Thematisch gehören die Unterrichtsinhalte ausschließlich zum Öffentlichen Recht. Aus diesem umfangreichen Rechtsgebiet werden gegenwärtig insbesondere folgende Teilbereiche behandelt:
- Staats- und Verfassungsrecht
- Verwaltungsverfahrensgesetz
- Verwaltungsvollstreckungsrecht (Nicht in den FAB-Klassen der Bundesverwaltung)
- Verwaltungszustellungsgesetz
- Sozial- und Sozialversicherungsrecht (Nicht in den VFA- und DQ-Klassen der Zuständigen Stellen des Landes Berlin und des Bundesverwaltungsamts)
- Gewerberecht (Nicht in den FAB-Klassen)
- Ordnungswidrigkeitenrecht (Nicht in den FAB-Klassen der Bundesverwaltung)
- Europarecht (Nicht in den FAB-Klassen)
- Verwaltungsgerichtsordnung (Schwerpunkt Widerspruchsverfahren).
Der Lehrstoff für die Verwaltungsfachangestellten der Zuständigen Stellen des Landes Berlin, des Bundesverwaltungsamts und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist identisch, dies gilt unabhängig davon, ob der Unterricht in Block- oder Teilzeitform bzw. in DQ-Klassen erteilt wird. Die Auszubildenden im Bereich der Zuständigen Stelle Bundesministerium für Verteidigung werden darüber hinaus auch im Gebiet des Sozial- und Sozialversicherungsrecht unterrichtet.
Die Teilgebiete Haushalts- und Kassenwesen des Fachs HKR werden zur Zeit gemäß einer Vereinbarung mit den Zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ausschließlich im Rahmen der Dienstbegleitenden Unterweisung unterrichtet. Das Teilgebiet Rechnungswesen wird von den Fachbereichen Datenverarbeitung und Rechnungswesen des OSZ betreut.
Einzelheiten für die Berufsschule
Bildung der Zeugnisnote
Je nach Umfang des erteilten Unterrichts in einem Halbjahr werden eine oder zwei Klassenarbeiten geschrieben, die zu der schriftlichen Note zusammen gefasst werden. Die Unterrichtsbeteiligung und ggf. erbrachte kurze schriftliche Lernerfolgskontrollen, ausgearbeitete Referate usw. bilden die Note für die sonstigen Leistungen. Beide Noten gehen zu 50% in die Zeugnisnote des jeweiligen Halbjahrs ein. Am Ende der Ausbildungszeit wird eine Gesamtnote für das jeweilige Fach gebildet, in die die sechs Halbjahresnoten gewichtet eingehen.
Prüfungsrelevanz der Unterrichtsfächer für die Berufsschule
Die Unterrichtsinhalte des in der Berufsschule vermittelten Lehrstoffs der Fächer ÖR und ÖVR sind Gegenstand der schriftlichen Zwischen- und schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Verwaltungsverfahren. Im Unterricht erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten fließen auch in die Praktische Abschlussprüfung ein.
Einzelheiten für die Fachoberschule
Das Fach VK wird ausschließlich in den Klassen des Verwaltungszweigs der 2jährigen FOS unterrichtet. Im ersten Semester wird VK 3stündig, im vierten Semester 4stündig unterrichtet.
In jedem Semester werden zwei Klassenarbeiten geschrieben, die zu 50 % die Zeugnisnote des Halbjahrs bilden. Die sonstigen Leistungen, mündliche Unterrichtsbeteiligung, Referate usw. bestimmen die verbleibende Hälfte der Zeugnisnote des Halbjahrs.
Die Zeugnisnote des 4. Semesters bildet einen Bestandteil der Abschlussnote für das Zeugnis der FOS. Darüber hinaus kann das Fach VK auch Bestandteil der mündlichen Abschlussprüfung sein.
Das im 3. Schulhalbjahr durchzuführende Praktikum findet in Behörden der Bundes- oder Landesverwaltung statt. Während dieser Ausbildungsphase soll die Anwendung des Verwaltungsrechts im alltäglichen Handeln der Behörden erfahren werden, außerdem können theoretische Kenntnisse gefestigt, vertieft bzw. erworben werden.
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