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Wer sich zum Ziel gesetzt hat, später einmal an einer Fachhochschule, z. B. für Wirtschaft (Berlin) oder für Verwaltung und Rechtspflege (Berlin) zu studieren, muss mindestens die Fachhochschulreifeprüfung bestanden haben. Es gibt zwei Bildungsgänge: die einjährige Fachoberschule und die zweijährige Fachoberschule. In der zweijährigen Fachoberschule können Sie zwischen den Profilen Wirtschaft und Verwaltung wählen. Die einjährige Fachoberschule hat nur den Schwerpunkt Wirtschaft. Die allgemeine Fachhochschulreife bietet Ihnen den Zugang zu jeder Fachhochschule, so auch zu technischen Fachhochschulen (Berlin).
Zweijährige Fachoberschule:
Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährige Fachoberschule ist ein erfolgreicher mittlerer Schulabschluss. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik darf die Notensumme nicht größer als 10 sein. Im Vollzeitlehrgang können Bewerber nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr eintreten. Maßgebend ist das Lebensalter zum 1. August. Die Probezeit ist das 1. Schulhalbjahr. In der Regel besteht ein Schulhalbjahr in der 11. und 12. Klasse aus 34 Unterrichtsstunden an 5 Schultagen pro Woche. Im 2. oder 3. Schulhalbjahr wird ein Blockpraktikum in einem kaufmännischen Unternehmen bzw. der öffentlichen Verwaltung abgeleistet.
Formulieren, argumentieren und debattieren sind wichtige Grundlagen für eine gute Gesprächskultur im Berufsleben. Schülern der zweijährigen Fachoberschule vermitteln wir im Fach „Rhetorik“ die Kunst des richtigen Redens.
Eine Übersicht über die Stundenverteilung dieses zweijährigen Bildungsganges (11. und 12. Klasse) finden Sie hier.
Im PDF-Format steht eine detaillierte Handreichung für die Schüler der zweijährigen Fachoberschule bereit.
Fachoberschule mit Hochschulreife (Abitur):
Das OSZ Bürowirtschaft und Verwaltung nimmt am Pilotprojekt „FOS 13“ teil.
Damit erhalten qualifizierte Fachoberschüler nach Abschluss der Fachhochschulreifeprüfung die Möglichkeit ihre Allgemeine Hochschulreife (Abitur) am Ende der 13. Klassenstufe zu erwerben. Die FOS 13 entspricht Inhaltlich der BOS 13.
Einjährige Fachoberschule:
Wer eine abgeschlossene anerkannte kaufmännische Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer oder eine anerkannte Berufsausbildung im Bereich der Verwaltung (mittlerer Dienst, Verwaltungsfachangestellter) erworben hat, dem bietet sich - einen erfolgreichen mittleren Schulabschluss vorausgesetzt - die Möglichkeit, die Fachhochschulreife in einem einjährigen Bildungsgang zu erwerben. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Probezeit ist das 1. Schulhalbjahr. Der Unterricht findet in Vollzeitform in zwei Schulhalbjahren mit jeweils 34 Unterrichtsstunden pro Woche statt.
Eine Übersicht über die Stundenverteilung dieses einjährigen Bildungsganges (12. Klasse) finden Sie hier.
Der Abschluss der einjährigen Fachoberschule ermöglicht den Übergang in die einjährige Berufsoberschule und damit das Erlangen der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife.
Abschlussprüfungen an der ein- u. zweijährigen FOS (Fachhochschulreifeprüfung am Ende der 12. Klasse)
Die schriftlichen Prüfungen werden etwa zwei Monate, die mündlichen Prüfungen etwa zwei Wochen vor Schuljahresende durchgeführt.
Schriftliche Prüfung: 1. Deutsch 2. Mathematik 3. Englisch 4. Wirtschaftswissenschaft
Mündliche Prüfung: gegebenenfalls in allen Fächern möglich
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte an die oben rechts genannte Anschrift. Anmeldefrist: ab1. Februar bis vier Wochen vor Beginn der Sommerferien eines Jahres; Schuljahresbeginn ist direkt nach den Sommerferien.
Bewerbungsunterlagen (in Kopieform): einjährige Fachoberschule
- Ausgefüllten Aufnahmeantrag - Zeugnis des mittleren Schulabschlusses - Prüfungszeugnis über eine anerkannte Berufsausbildung oder Nachweise über eine mindestens fünfjährige kaufmännische oder verwaltungsbezogene Berufstätigkeit (Vollzeit) - lückenloser Lebenslauf ggf. mit Nachweisen, Lichtbild
Bewerbungsunterlagen (in Kopieform): zweijährige Fachoberschule
- Ausgefüllten Aufnahmeantrag - Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule (mittlerer Schulabschluss); liegt noch kein Abschlusszeugnis vor, ersatzweise das letzte verfügbare Zeugnis lückenloser Lebenslauf ggf. mit Nachweisen, Lichtbild
Kneiding Abteilungsleiter Stand: Feb. 2010
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