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Rechtsunterricht aus Schüler- und Lehrersicht

Geht mich Recht eigentlich etwas an?

„Recht ist sicher ziemlich langweilig und trocken."„Wahrscheinlich ist Recht ein Laberfach – oder noch schlimmer: ein Paukfach. Womöglich muss ich Paragrafen auswendig lernen?!"„Kann man mit Recht überhaupt etwas Vernünftiges anfangen?"So oder ähnlich denken Schüler, die an unsere Schule kommen. Sie stellen aber nach kurzer Zeit fest, dass ihnen Rechtskenntnisse im Privat- und Berufsleben eine Menge nutzen. Und interessant kann das Fach auch sein. Denn: Recht gibt die Antwort auf Fragen, die einen im Alltag bewegen!

Fallbeispiele:

Meine Eltern meinen, mein alter PC tut es noch. Wie alt muss ich sein, um mir selbst einen neuen Computer zu kaufen?

Hilfe - Mein neues Handy ist kaputt. Kann ich mein Geld zurück verlangen?

Mein Freund ist auf frischer Tat beim Scratchen (Zerkratzen) von S-Bahn-Scheiben ertappt worden. Was kann ihm passieren?

Ich habe mir im Internetbuchhandel ein Buch bestellt. Nun bekomme ich eine Mahnung, obwohl ich weder Buch noch Rechnung erhalten habe! Und nun?

Unterricht und Klassenarbeiten im rechtskundlichen Unterricht

Im Unterricht wird nicht erwartet, dass man Paragrafen auswendig „herunterbeten" kann. In der Regel arbeitet man mit den Gesetzestexten, auch in den Klassenarbeiten. Meist erklären die Lehrer die Inhalte mit Hilfe von Beispielsfällen oder lassen die Schüler selbst jeweils entsprechende Vorschriften und eine mögliche Lösung vorschlagen. Zum jeweiligen Thema passende Fragen oder Probleme der Schüler werden von den Lehrern aufgegriffen und diskutiert. Suchen, Verstehen und Anwenden der Vorschriften im Zusammenhang mit zu lösenden Fällen sind wichtige Ziele des Unterrichts. In den Klassenarbeiten geht es deshalb überwiegend darum, kleine oder umfangreichere Fälle mit Hilfe des Gesetzes richtig beurteilen zu können. Richtig beurteilen heißt im Recht übrigens nicht, dass es wie in der Mathematik nur eine richtige Lösung geben kann. In der Rechtswissenschaft gibt es öfters unterschiedliche Auslegungen einer Vorschrift, die dann in Gesetzeskommentaren z. B. „herrschende Meinung", „abweichende Meinung" oder „ständige Rechtsprechung" genannt werden. Jede überzeugend und widerspruchsfrei begründete Lösung gilt als richtig. Auswendig Gelerntes ist dagegen nur sehr selten gefragt!

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Stand 2008


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