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Manchmal steckt mehr drin, als man glaubt: Das Fach Recht – und Recht in anderen Fächern
Recht wird in studienbezogenen Bildungsgängen als eigenständiges Fach gelehrt, in berufsbezogenen Bildungsgängen sind rechtskundliche Inhalte in anderen Fächern „versteckt". Rechtskundliches Wissen gehört mit Inhalten aus der Volks- und Betriebswirtschaftslehre (einschließlich Rechnungswesen) zu den Kernqualifikationen in der kaufmännischen Bildung. Es durchzieht alle entsprechenden Bildungsgänge und Prüfungen. Am Recht kommt man also nicht vorbei!
Die Tabelle gibt hierzu einen Überblick für unser Oberstufenzentrum.
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Abteilung (Bildungsgang)
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Fach/ Stundenzahl/ Prüfungen
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Inhalte
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Abteilung III (Fachoberschule)
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- Fach Recht in den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung - 2 Wochenstunden (1 bzw. 1 ½ Jahre) - mündliche Prüfung im Rahmen der Fachhochschulreifeprüfung möglich
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Zivilrecht (Bürgerliches Recht, wie Vertrags- und Verbraucherrecht, Familienrecht) sowie Strafrecht
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Abteilung IV (gymnasiale Oberstufe)
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- Fach Recht: - in der Einführungsphase (3 Wochenstunden) und Kursphase, 1. bis 4. Semester - das Fach Recht kann erstmalig im Schuljahr 2008/09 als Leistungskurs (5 Wochenstunden, 2. schriftliches Prüfungsfach in der Abiturprüfung) gewählt werden. - Grundkurs Recht (3 Wochenstunden, als Prüfungsfach für die Abiturprüfung wählbar)
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Zivilrecht (Bürgerliches Recht, wie Vertrags- und Verbraucherrecht, Miet- und Familienrecht), Staats-, Verfassungs- und Europarecht sowie Strafrecht (im Leistungskurs)
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Abteilung IV (gymnasiale Oberstufe)
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- Fach Wirtschaftslehre - Recht als Grundkurs oder als Leistungskurs in verschiedenen Semestern - relevant für die schriftliche und mündliche Abiturprüfung
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Gesellschaftsrecht, EU-Institutionen, Deutsches und Europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht
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Abteilung I (Berufsschule für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste)
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- in den Fächern Wirtschaftslehre und Medien- und Informationsdienste - etwa 50% des gesamten Wirtschaftslehreunterrichts -prüfungsrelevant
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Zivilrecht (Bürgerliches Recht, wie Vertrags- und Verbraucherrecht) Medienrecht (Lizenzrecht, Archivrecht, Urheberrecht)
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Abteilung I (Berufsschule für Verwaltungsfachangestellte)
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- im Fach Verwaltungsbetriebswirtschaftskunde - Recht ca. 3 Wochenstunden (1/2 Jahr) - Gegenstand in der Zwischen- und Abschlussprüfung
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Zivilrecht (Bürgerliches Recht, wie Vertrags- und Verbraucherrecht)
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Abteilung I (Berufsschule für Verwaltungsfachangestellte)
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- im Fach Wirtschafts- und Rechtslehre - Recht ca. 2 Wochenstunden (1 Jahr) - Gegenstand in der Zwischen- und Abschlussprüfung
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Arbeitsrecht, Berufsbildungsrecht
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Abteilung II (Berufsschule für Kaufleute für Bürokommunikation)
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- im Fach Wirtschaftslehre - Recht ca. 2 Wochenstunden (etwa insgesamt 1 Jahr) - Gegenstand in der Zwischen- und Abschlussprüfung
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Zivilrecht (Bürgerliches Recht, wie Vertrags- und Verbraucherrecht), Insolvenzrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
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Abteilung II (Berufsschule für Kaufleute für Bürokommunikation)
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- im Fach Bürowirtschaft - Recht ca. 2 Wochenstunden (etwa insgesamt 6 Monate) - Gegenstand in der Zwischen- und Abschlussprüfung
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Arbeits- und Arbeitsschutzrecht im Rahmen der Personalwirtschaft
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Nicht zu vergessen: Das öffentliche Recht
Die Rechtswissenschaft unterscheidet grundsätzlich zwei Rechtsbereiche: das öffentliche und das Privatrecht. Das Fach Recht und die übrigen rechtskundlich orientierten Fächer vermitteln im Wesentlichen Gegenstände des privaten Rechts. Privates Recht regelt die Beziehungen zwischen gleichgestellten Partnern, in der Regel Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen wie z. B. Verträge. Dieser Schwerpunkt ist für eine kaufmännische Ausbildung sinnvoll.
Der Bereich des öffentlichen Rechts, dort, wo der Staat beteiligt und den Privatpersonen übergeordnet ist, wird von den kaufmännischen Fächern überwiegend ausgeblendet. Hier hat unser OSZ Bürowirtschaft und Verwaltung jedoch eine Sonderstellung, da wir in der Berufsschule und Fachoberschule verwaltungsbezogen, also mit Blick auf den staatlichen Sektor unterrichten und für die Verwaltung Mitarbeiter ausbilden. Dementsprechend gibt es hierzu eigene Fächer und einen besonderen Fachbereich: Verwaltungsbezogene Fächer. In den Fächern Verwaltungskunde und Öffentliches Recht werden überwiegend Staats- und Verfassungsrecht sowie Verwaltungsrecht gelehrt.
Aber auch in der Sozialkunde oder in der Politischen Weltkunde sind öffentlich-rechtliche Themen relevant. Klassische Gegenstände sozialkundlicher Pläne sind Arbeits- und Berufsbildungsrecht (z. B. Ausbildungsvertrag, Tarifvertrag, Streik), Staats- und Verfassungsrecht (u.a. Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, Gesetzgebung, Grundrechte) sowie Sozialrecht (Recht der gesetzlichen Sozialversicherung, Sozialhilfe).
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