OSZ Bürowirtschaft und Verwaltung

 Wirtschaftslehre/Wirtschafts- 
     wissenschaft als Schulfach

Das Fach Wirtschaftslehre/Wirtschaftswissenschaft vermittelt die Kernqualifikationen ökonomischer Bildung. Es ist für jeden Bildungsgang eines Oberstufenzentrums des Berufsfeldes I (Wirtschaft und Verwaltung) Pflichtfach und - sofern der Bildungs¬gang mit einer außerschulischen oder schulischen Prüfung endet - zugleich Prüfungsfach.

Die Allgemeine Wirtschaftslehre in den berufsorientierten Bildungsgängen greift in der Regel Inhalte dreier Wissenschaften auf: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft.

Das Fach Wirtschaftswissenschaft in den studienbefähigenden Bildungsgängen befasst sich vertiefend mit Gegenständen der Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre. In der Fachoberschule, der Berufsoberschule und dem Beruflichen Gymnasium besteht das Themenfeld Wirtschaft aus insgesamt drei Schulfächern: 1. Wirtschaftswissenschaft, 2. Rechnungswesen und 3. Recht. Diese Fächer sind inhaltlich miteinander verzahnt und nehmen aufeinander Bezug. Entsprechend können hier Wissen und Kompetenzen in einer Breite und Tiefe erarbeitet werden, die den Einstieg ins Studium oder in die Berufsausbildung erheblich erleichtern.

Bezugswissenschaften der Schulfächer Wirtschaftslehre/Wirtschaftswissenschaft


Volkswirtschaftslehre

Die Volkswirtschaftslehre untersucht Probleme, die aus der Knappheit von Gütern und der Notwendigkeit des Wirtschaftens resultieren. Sowohl einzelwirtschaftliche (Mikroökonomie) als auch gesamtwirtschaftliche Phänomene (Makroökonomie) werden analysiert und Handlungsempfehlungen (Wirtschaftspolitik) gegeben.

z. B. Ursachen und Wirkungen von Preisniveausteigerungennull

 

Betriebswirtschaftslehre

Die Betriebswirtschaftslehre untersucht die Aktivitäten der Unternehmungen und Betriebe. Dazu gehört neben den Unternehmenszielen und den betriebswirtschaftlichen Funktionen (z. B. Beschaffung, Produktion, Finanzierung, Absatz) auch die kostenoptimale Kombination der Produktionsfaktoren.
 

z. B. Optimierung der Beschaffungs- und Lagerkosten null
 

 

Rechtswissenschaft

Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der Erkenntnis und Fortschreibung des jeweils gültigen Rechts. Das heißt, dass sie sich mit der Interpretation von rechtlichen Regelungen beschäftigt, die von Gesetzgebung und Gerichten entwickelt werden.


 

z. B. Leistungsstörungen beim Kaufvertrag null
 

 


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